Freitag, 8. Februar 2008

End of the freedom in Germany

Germany:
Speedlimit 130 km/h (80 mph) durch die Hintertür


Deutschland:
Das Tempolimit ist schon da !


wikoch Ramersbach Nürburgring


1. Per Gerichtsbeschluß: Richtgeschwindigkeit 130, sonst Teilschuld

2. Durch die hohe Verkehrsdichte und Staus

3. Ständiges Absenken der zulässigen Höchtsgeschwindigkeit durch die Behörden

4. Aus Sparsamkeit: Hohe Geschwindigkeit -Hoher Verbrauch

5. Schlechter Straßenzustand


Was die Politiker nicht schafften wurde per Gerichtsurteil Wirklichkeit:

Wer in Deutschland auf einem nicht geschwindigkeitsbeschränkten Autobahn-Abschnitt schneller als 130 km/ fährt und dabei verungückt, hat keinen Versicherungsschutz. Da ist es jedem Auto- und Motorradfahrer an zu raten, auf den letzten freigegeben Autobahn-Abschnitten wirklich nicht schneller als 130 km/h zu fahren.



Der Fall:
Maximal Tempo 130 ! Wer schneller fährt, haftet mit
ARD-Sendung: Ratgeber Recht vom 12. Jan. 2008

Aus dem normalen Straßenalltag sind die Verkehrsschilder, die die Autofahrer auf die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h hinweisen so gut wie verschwunden. Die blauen Schilder auf denen eine weiße 130 steht kann im Grunde nur noch der sehen, der nach Deutschland mit dem Auto einreist.



Doch die Richtgeschwindigkeit ist kein vager Hinweis des Gesetzgebers an den Autofahrer oder gar ein Freibrief zum Rasen. Sie hat rechtlich gesehen eine sehr große Bedeutung und das bereits seit 1992. Eine Erfahrung, die mittlerweile viele Autofahrer machen mussten. So auch Christian W.


Anfang Dezember 2002 fährt er auf der A 95 in Richtung München. Kurz vor der Ausfahrt "Starnberg" will er mit rund 160 Kilometer pro Stunde eine Kolonne von Autos überholen. Doch als er auf der linken Spur ist, schert plötzlich von rechts ein Wagen aus. W. ist erschrocken und verreißt das Lenkrad. Der Wagen kommt ins Schleudern und prallt in eine Baumgruppe am Rande der Autobahn.



Christian W. ist bewusstlos im Auto eingeklemmt und muss von der Feuerwehr befreit werden – schwer verletzt. Bis zum heutigen Tag leidet er unter den Folgen des Unfalls. Der Verursacher begeht Fahrerflucht, kann nicht ermittelt werden. Was Christian W. zu diesem Zeitpunkt nicht ahnt: Er muss für den Schaden mithaften, obwohl er nichts Verbotenes getan hat.

Der Grund: An der Unfallstelle gibt es zwar kein Tempolimit, aber auch hier gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, und da war Christian W. schneller – ein folgenschwerer Fehler.

Denn bereits 1992 hat der Bundesgerichtshof entschieden: Die Richtgeschwindigkeit muss eingehalten werden. Dies bedeutet, dass derjenige, der schneller als 130 km/h fährt in der Regel bei einem Unfall mithaftet, und zwar unabhängig davon, ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Je nach Geschwindigkeit liegt diese Mithaftung bei 20 bis 25 Prozent. Wer sich also nicht an die Richtgeschwindigkeit hält, wird im Falle eines Falles grundsätzlich auch zur Rechenschaft gezogen.



Für Verkehrsrechtsexperten stellt das Urteil quasi ein Tempolimit durch die Hintertür dar. Zumal die Karlsruher Richter sehr hohe Anforderungen an Deutschlands Autofahrer stellen. Der so genannte "Idealfahrer" zeichnet sich durch sachgemäßes, geistesgegenwärtiges Handeln aus, er muss Gefahrensituationen vermeiden und, wenn nicht anders vorgeschrieben, muss er die Richtgeschwindigkeit einhalten. Er darf also nicht schneller als 130 fahren. Ein ganz wichtiger Punkt.




Denn wer die Richtgeschwindigkeit überschreitet, gilt nicht mehr als Idealfahrer und muss dementsprechend mithaften. Um nicht zu haften, müsste der Autofahrer beweisen, dass der Unfall auch bei 130 km/h in der gleichen Weise stattgefunden hätte. Und dieser technische Nachweis ist aller Regel unmöglich.

Ein Nachweis, den auch Christian W. nicht führen konnte. Er hat nichts Verbotenes getan und soll jetzt trotzdem mithaften – muss einen Großteil der Kosten von rund 75.000 € zahlen. Ohne seine Eltern wäre er finanziell am Ende. Seinen gelernten Beruf kann er nicht mehr ausüben und im Alltag ist er nach wie vor durch die Folgen der schweren Verletzungen körperlich eingeschränkt. Der Unfall hat sein ganzes Leben verändert.



Betroffene Autofahrer führen häufig die gut ausgebauten Autobahnen und den in aller Regel hohen technischen Standard der Wagen als Grund für ihr zu schnelles Fahren an. Doch diese beiden Faktoren sind rein rechtlich gesehen kein Freibrief zum Rasen, auch das haben die Karlsruher Richter in ihrem Urteil klar gestellt.

Der Zustand der Autobahn und das technische Vermögen der Fahrzeuge unterstützen letztlich nur den so genannten Idealfahrer. Doch die Entscheidung schneller zu fahren, bleibt aber die der jeweiligen Fahrer. Deshalb wird sie ihnen entsprechend zugerechnet und sie werden dann eben auch im Falle eines Falles zur Rechenschaft gezogen.

Der "ARD-Ratgeber: Recht" machte die Probe aufs Exempel und fragte auf verschiedenen Ratstätten nach, ob Deutschlands Autofahrerinnen und Autofahrer den Karlsruher Richterspruch und vor allem seine Folgen überhaupt kennen. Das Ergebnis unterm Strich ist ernüchternd. Nur die wenigsten wussten, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen es haben kann, wenn man sich nicht an die Richtgeschwindigkeit von 130 hält.

Christian W. ist noch immer fassungslos, wenn er an seinen Unfall zurückdenkt. Er hat seine Lehren daraus gezogen. Heutzutage fährt er viel defensiver und gewissenhafter, schneller als 130 fährt er so gut wie gar nicht mehr. Gewissenhafter und defensiver fahren und nicht schneller als die Richtgeschwindigkeit es vorgibt – Grundsätze, die in Deutschland noch viel mehr Menschen beherzigen sollten. Denn wer rast und die Richtgeschwindigkeit nicht einhält, der riskiert nicht nur seinen Versicherungsschutz, sondern gefährdet schlicht und ergreifend Menschenleben.





ARD-Ratgeber Recht, Autoren: Ludwig P. Klug / Markus Bonkowski




Link zum Sende-Manuskript (pdf-Download)

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Das Urteil



BGH, Urteil vom 17.03.1992 (VI ZR 62/91)



Was sagt die StVO



Innerorts: 50km/h
Landstraßen: 100 km/h
Autobahnen: Richtgeschwindigkeit 130 km/h


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